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Steuerliche Unternehmensbewertung

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 200 Bewertungsgesetz (BewG) dient der Bestimmung des gemeinen Wertes von Anteilen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) und des Wertes des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflich tätigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und für ertragssteuerliche Bewertungsanlässe (BMF-Schreiben vom 22.09.2011).

Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 02.12.2019 - II R 5/19 das Wahlrecht des Steuerpflichtigen entsprechend den Erbschaftsteuer-Richtlinien bestätigt. Gegen den Willen des Steuerpflichtigen kann dieses Verfahren nicht durch die Finanzverwaltung herangezogen werden. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für eine Bewertungsmethode wie dem IDW Standard S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer, so muss im Falle einer Unverwertbarkeit der vorgelegten Bewertung die Finanzverwaltung auch eine Bewertung nach dieser Methode vornehmen. Eine abweichende Bewertung durch die Finanzverwaltung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist dann nicht möglich.

Die im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren tendenziell auftretenden höheren Unternehmenswerte können auch vom Steuerpflichtigen in den Fällen genutzt werden, in denen ein steuerlicher Ansatz eines höheren Unternehmenswertes die vorteilhaftere Variante darstellt.

Beim vereinfachten Ertragswertverfahren werden die steuerlichen Gewinne der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Geschäftsjahre um außergewöhnliche, einmalige und andere Komponenten bereinigt, ggf. um einen Unternehmerlohn ergänzt und die tatsächliche gebuchte Steuerlast durch einen Steuersatz von 30% auf das bereinigte (positive) Ergebnis ersetzt. Der Durchschnitt der bereinigten Ergebnisse (abzüglich der neu ermittelten Steuerlast) dieser drei Jahre wird mit dem Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Der entstehende Wert stellt den vereinfachten Ertragswert bzw. gemeinen Wert dar.

Zinssätze
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