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Unternehmensbewertung

Der Liquidationswert

Bei der Unternehmensbewertung ist grundsätzlich von der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern) auszugehen. Diese Annahme ist jedoch nicht anzuwenden, soweit eine Liquidation des Unternehmens die einzige oder werthaltigere Alternative gegenüber der Unternehmensfortführung darstellt. Der Liquidationswert stellt somit die Wertuntergrenze für den Unternehmenswert dar.

Der Liquidationswert wird durch den Saldo des Barwertes der Netto-Erlöse aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden ermittelt. Entstehende Liquidationskosten sind ebenfalls in Abzug zu bringen.

Neben den nachlaufenden Kosten für die formelle Abwicklung (Verwerter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Liquidator) sind auch bisher nicht bilanzierte Kosten wie die möglicherweise entstehenden Kosten für die Abfindung der Mitarbeiter (Sozialplan) und die Ertragsteuern auf Veräußerungsgewinne in Abzug zu bringen.

Bei einer Abwicklung über einen längeren Zeitraum ist ebenso wie beim Ertragswert eine Kapitalisierung der finanziellen Überschüsse aus der Liquidation vorzunehmen.

Bei Unternehmen mit einer unbegrenzten Lebensdauer erfolgt somit eine Gegenüberstellung des Ertragswertes und des Liquidationswertes zum Bewertungsstichtag. Hat das Unternehmen hingegen nur eine begrenzte Lebensdauer, ist der Liquidationswert zum Endzeitpunkt des Unternehmens zu ermitteln und in den Ertragswert einzubeziehen. Ebenso wie die finanziellen Überschüsse für die Zeiträume bis zum Ende des Unternehmens ist der Liquidationswert zu kapitalisieren und wird Teil des Ertragswertes.

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