Steuerliche Unternehmensbewertung
Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Kapitalisierungsfaktor
Der steuerliche Kapitalisierungsfaktor ist seit dem 01.01.2016 auf den einheitlichen Wert von 13,75 festgeschrieben
worden (§ 203 Abs. 1 Bewertungsgesetz).
Kapitalisierungsfaktor | seit 2016 |
---|---|
Basiszinssatz | |
Risikozuschlag | |
Kapitalisierungsszinssatz (i) | 7,27% |
davon Kehrwert (1/i)*100 = | |
Kapitalisierungsfaktor | 13,75 |
Eine Unterscheidung zwischen großen und mittelständischen bzw. kleinen Unternehmen wird beim
vereinfachten Ertragswertverfahren nicht vorgenommen. Auch wird auf eine Differenzierung zwischen Unternehmen
aus unterschiedlichen Branchen und/oder mit unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen verzichtet.
Durch die Herabsetzung des Kapitalisierungsfaktors für alle Unternehmen auf das 13,75-fache des (bereinigten) Gewinns der letzten drei Jahre
wurde die steuerliche Überbewertung vermindert. Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen kann sich aufgrund der Systematik (Vergangenheits-
statt Zukunftswerte), Einschränkungen bei der Übertragbarkeit der Ertragskraft und der Höhe des Faktors aber weiterhin eine zu hohe bzw. deutlich
zu hohe Bewertung ergeben.
Der Steuerpflichtige kann durch die Vorlage eines methodisch nicht zu beanstandenen Gutachtens die Bewertung der Finanzverwaltung
auf der Basis des vereinfachten Ertragswertes und damit die pauschale Bemessungsgrundlage für die Steuer widerlegen und eine Verminderung
der Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer oder anderer Steuern bewirken.

Berechnung des Wertes (Weiter)

Bereinigung der GuV (Weiter)
Für Bewertungen bis zum 31.12.2015 setzte sich der Kapitalisierungsfaktor analog zu einer Unternehmensbewertung
nach dem IDW Standard S 1 aus einem Basiszinssatz und einem Risikozuschlag zusammen. Der Basiszinssatz
wurde aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und von der Deutschen Bundesbank
anhand von Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Da der Risikozuschlag einheitlich
auf 4,5% im Bewertungsgesetz festgesetzt wurde, galt der Kapitalisierungsfaktor jeweils für das ganze Jahr.
Kapitalisierungsfaktor | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 |
---|---|---|---|---|
Basiszinssatz § 203 Abs. 2 BewG | 0,99% | 2,59% | 2,04% | 2,44% |
Risikozuschlag | 4,50% | 4,50% | 4,50% | 4,50% |
Kapitalisierungsszinssatz (i) | 5,49% | 7,09% | 6,54% | 6,94% |
davon Kehrwert (1/i)*100 = | ||||
Kapitalisierungsfaktor | 18,21 | 14,10 | 15,29 | 14,41 |
Kapitalisierungsfaktor | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 |
---|---|---|---|---|
Basiszinssatz § 203 Abs. 2 BewG | 3,43% | 3,98% | 3,61% | 4,58% |
Risikozuschlag | 4,50% | 4,50% | 4,50% | 4,50% |
Kapitalisierungsszinssatz (i) | 7,93% | 8,48% | 8,11% | 9,08% |
davon Kehrwert (1/i)*100 = | ||||
Kapitalisierungsfaktor | 12,61 | 11,79 | 12,33 | 11,01 |