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Steuerliche Unternehmensbewertung

Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Kapitalisierungsfaktor

Der steuerliche Kapitalisierungsfaktor ist seit dem 01.01.2016 auf den einheitlichen Wert von 13,75 festgeschrieben worden (§ 203 Abs. 1 Bewertungsgesetz).
Kapitalisierungsfaktor seit 2016
Basiszinssatz
Risikozuschlag
Kapitalisierungsszinssatz (i) 7,27%
davon Kehrwert (1/i)*100 =
Kapitalisierungsfaktor 13,75
Eine Unterscheidung zwischen großen und mittelständischen bzw. kleinen Unternehmen wird beim vereinfachten Ertragswertverfahren nicht vorgenommen. Auch wird auf eine Differenzierung zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und/oder mit unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen verzichtet.

Durch die Herabsetzung des Kapitalisierungsfaktors für alle Unternehmen auf das 13,75-fache des (bereinigten) Gewinns der letzten drei Jahre wurde die steuerliche Überbewertung vermindert. Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen kann sich aufgrund der Systematik (Vergangenheits- statt Zukunftswerte), Einschränkungen bei der Übertragbarkeit der Ertragskraft und der Höhe des Faktors aber weiterhin eine zu hohe bzw. deutlich zu hohe Bewertung ergeben.

Der Steuerpflichtige kann durch die Vorlage eines methodisch nicht zu beanstandenen Gutachtens die Bewertung der Finanzverwaltung auf der Basis des vereinfachten Ertragswertes und damit die pauschale Bemessungsgrundlage für die Steuer widerlegen und eine Verminderung der Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer oder anderer Steuern bewirken.



Für Bewertungen bis zum 31.12.2015 setzte sich der Kapitalisierungsfaktor analog zu einer Unternehmensbewertung nach dem IDW Standard S 1 aus einem Basiszinssatz und einem Risikozuschlag zusammen. Der Basiszinssatz wurde aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und von der Deutschen Bundesbank anhand von Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Da der Risikozuschlag einheitlich auf 4,5% im Bewertungsgesetz festgesetzt wurde, galt der Kapitalisierungsfaktor jeweils für das ganze Jahr.
Kapitalisierungsfaktor 2015 2014 2013 2012
Basiszinssatz § 203 Abs. 2 BewG 0,99% 2,59% 2,04% 2,44%
Risikozuschlag 4,50% 4,50% 4,50% 4,50%
Kapitalisierungsszinssatz (i) 5,49% 7,09% 6,54% 6,94%
davon Kehrwert (1/i)*100 =
Kapitalisierungsfaktor 18,21 14,10 15,29 14,41


Kapitalisierungsfaktor 2011 2010 2009 2008
Basiszinssatz § 203 Abs. 2 BewG 3,43% 3,98% 3,61% 4,58%
Risikozuschlag 4,50% 4,50% 4,50% 4,50%
Kapitalisierungsszinssatz (i) 7,93% 8,48% 8,11% 9,08%
davon Kehrwert (1/i)*100 =
Kapitalisierungsfaktor 12,61 11,79 12,33 11,01

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