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Unternehmensbewertung

Bewertungsanlässe

Unternehmensbewertungen haben im Wirtschaftsleben eine bedeutende Stellung eingenommen. Der tagtägliche Handel von Aktien, Fondsanteilen und anderer Wertpapiere macht eine Abschätzung der Werte erforderlich, die durch die Kapitalmarktteilnehmer und diese unterstützende Analysten erfolgt. Neben diesen zum Teil auf Multiplikatoren basierenden Wertfeststellungen gibt es gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen und andere Sachverhalte, die die detaillierte Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen erforderlich machen. (Weiter)

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Das Ertragswertverfahren nach IDW S 1

Die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen gehört zu den traditionellen Aufgaben der Wirtschafts­prüfer. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die konzeptionellen Grundlagen für Bewertungen durch Wirtschaftsprüfer im IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) zusammengefasst. In diesem sind als gängige Verfahren das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash Flow-Verfahren aufgeführt.

Der Unternehmenswert (Fortführungswert) ergibt sich bei diesen Verfahren aus der Abzinsung der zukünftigen finanziellen Überschüsse mit einem Kapitalisierungszinssatz, der einen Risikozuschlag beinhaltet.

Ist der Liquidationswert bei einer fiktiven Liquidation des gesamten Unternehmens zum Bewertungsstichtag höher als der Fortführungswert, so Ist der Liquidationswert als Unternehmenswert anzusetzen, außer es besteht ein rechtlicher oder faktischer Zwang zur Unternehmensfortführung. (Weiter)

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Bewertungsverfahren

Die Bewertungsverfahren lassen sich einteilen in ertragswertorientierte Verfahren (Ertragswert, Discounted-Cash-flow), substanzwertorientierte Verfahren (Liquidationswert, Substanzwert) und marktwertorientierte Verfahren (Multiplikator, Vergleich). Die verschiedenen Verfahren unterscheiden sich deutlich voneinander.

Während die ertragswertorientierten Verfahren auf den Barwert der erwarteten Zukunftserfolge abstellen, wird bei den substanzwertorientierten Verfahren eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögenswerte und der Schulden zu Liquidationswerten bzw. Substanzwerten vorgenommen. Der Substanzwert hat im IDW Standard S 1 keine Relevanz.

Multiplikatoren werden nur für eine Plausibilisierung der nach den ertragswertorientierte Verfahren ermittelten Werte herangezogen. Sie haben im Rahmen von Kaufpreisverhandlungen aber häufig eine besondere Bedeutung.

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