Im Rahmen einer Unternehmensbewertung durch einen Wirtschaftsprüfer nach dem Standard S 1 (i.d.F. 2008) des Instituts
der Wirtschaftsprüfer ist der Kapitalisierungszinssatz
in einen Basiszinssatz und einen Risikozuschlag aufzuspalten. Beim objektivierten Unternehmenswert ist zur
Bestimmung des Basiszinssatzes von dem landesüblichen Zinssatz für eine (quasi-) risikofreie Kapitalmarktrendite
auszugehen. Es empfiehlt sich, den Basiszinssatz ausgehend von aktuellen Zinsstrukturen und zeitlich darüber
hinausgehenden Prognosen abzuleiten (Tz. 116, 117 IDW S 1).
Die Deutsche Bundesbank veröffentlich tagtäglich Zinsstrukturdaten, die auf der Grundlage beobachteter
Umlaufrenditen von Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen geschätzt werden. Aus diesen
Daten wird mit Hilfe der Methode von Svensson eine Zinsstrukturkurve abgeleitet und diese in einen barwertäquivalenten
Basiszinssatz umgerechnet. Der ermittelte Basiszinssatz kann bei einer Unternehmensbewertung (laut dem IDW) grundsätzlich auf 0,25%
gerundet (Auf- bzw. abgerundet) werden.
Bei einem Zinssatz von unter 1% empfiehlt der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (FAUB) aufgrund der Niedrigzinsphase eine Rundung auf 1/10 (erstmalig angewendet
in der unten aufgeführten Tabelle für den Monat August 2016).
Der Fachausschuss hat in der Sitzung vom 10.02.2022 eine Änderung bei der barwertäquivalenten Ableitung des einheitlichen Basiszinssatzes
beschlossen. Die bisherige Annahme einer typisierten, uniform wachsenden Zahlungsreihe (Jährliches Wachstum von 1,0%) wurde durch die
Heranziehung einer uniformen Reihe sicherer Zahlungsströme (kein Wachstum) ersetzt. Die unten aufgeführten einheitlichen Zinssätze wurden
ab dem 01.01.2022 anhand der Änderung berechnet. Gegenüber der alten Berechnungsmethodik ergaben sich bis einschließlich März 2025 bedingt
durch die Rundungen keine Abweichungen.
Der FAUB hält zur Glättung kurzfristiger Marktschwankungen sowie möglicher Schätzfehler die Heranziehung von
Durchschnittszinssätzen der letzten drei vollen Monate für angemessen. Es werden daher die Zinssätze aus den
Zinsstrukturdaten dieser drei Monate verwendet. Die maßgeblichen Parameter Beta 0 bis 3 und Tau 1 und 2 können
aktuell (Stand 03.03.2025) unter dem folgenden Link der deutschen Bundesbank abgerufen werden:
Link zur Bundesbank
(Börsennotierte Bundeswertpapiere, Tageswerte).
Die Zinsstrukturdaten wurden erstmalig für den 07.08.1997 veröffentlicht. Die folgende Grafik beinhaltet die Basiszinssätze seit dem 01.01.1998.
Aus der Grafik wird der erhebliche Rückgang des Basiszinssatzes bis auf den Tiefstwert von -0,20% und nunmehr der schnelle Anstieg durch die Zinswende deutlich.
Der sinkende Basiszinssatz bewirkte bei einem unveränderten Risikozuschlag ein Absinken des
Kapitalisierungszinssatzes und damit einen
Anstieg des Unternehmenswertes. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Bandbreite für die Marktrisikoprämie in mehreren Schritten
(ab dem 10.01.2012, 19.09.2012, 22.10.2019) angehoben, wodurch der Effekt aus dem sinkenden Basiszinssatz etwas kompensiert wurde.
Die nachfolgende Tabelle enthält die jeweils zum 01. des Monats berechneten Basiszinssätze. Diese Zinssätze
können für sämtliche Bewertungsstichtage im jeweiligen Monat herangezogen werden. Alternativ kann durch die Veröffentlichung
von Tageswerten durch die Bundesbank auch eine Berechnung bis zum jeweiligen Bewertungsstichtag vorgenommen werden.
Eine Gewähr wird für die dargestellten Zinssätze nicht übernommen.