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Unternehmensbewertung

Basiszinssatz nach IDW S1 für 2025 und 2012 bis 2024

Im Rahmen einer Unternehmensbewertung durch einen Wirtschaftsprüfer nach dem Standard S 1 (i.d.F. 2008) des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist der Kapitalisierungszinssatz in einen Basiszinssatz und einen Risikozuschlag aufzuspalten. Beim objektivierten Unternehmenswert ist zur Bestimmung des Basiszinssatzes von dem landesüblichen Zinssatz für eine (quasi-) risikofreie Kapitalmarktrendite auszugehen. Es empfiehlt sich, den Basiszinssatz ausgehend von aktuellen Zinsstrukturen und zeitlich darüber hinausgehenden Prognosen abzuleiten (Tz. 116, 117 IDW S 1).

Die Deutsche Bundesbank veröffentlich tagtäglich Zinsstrukturdaten, die auf der Grundlage beobachteter Umlaufrenditen von Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen geschätzt werden. Aus diesen Daten wird mit Hilfe der Methode von Svensson eine Zinsstrukturkurve abgeleitet und diese in einen barwertäquivalenten Basiszinssatz umgerechnet. Der ermittelte Basiszinssatz kann bei einer Unternehmensbewertung (laut dem IDW) grundsätzlich auf 0,25% gerundet (Auf- bzw. abgerundet) werden. Bei einem Zinssatz von unter 1% empfiehlt der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des Instituts der Wirtschaftsprüfer (FAUB) aufgrund der Niedrigzinsphase eine Rundung auf 1/10 (erstmalig angewendet in der unten aufgeführten Tabelle für den Monat August 2016).

Der Fachausschuss hat in der Sitzung vom 10.02.2022 eine Änderung bei der barwertäquivalenten Ableitung des einheitlichen Basiszinssatzes beschlossen. Die bisherige Annahme einer typisierten, uniform wachsenden Zahlungsreihe (Jährliches Wachstum von 1,0%) wurde durch die Heranziehung einer uniformen Reihe sicherer Zahlungsströme (kein Wachstum) ersetzt. Die unten aufgeführten einheitlichen Zinssätze wurden ab dem 01.01.2022 anhand der Änderung berechnet. Gegenüber der alten Berechnungsmethodik ergaben sich bis einschließlich März 2025 bedingt durch die Rundungen keine Abweichungen.

Der FAUB hält zur Glättung kurzfristiger Marktschwankungen sowie möglicher Schätzfehler die Heranziehung von Durchschnittszinssätzen der letzten drei vollen Monate für angemessen. Es werden daher die Zinssätze aus den Zinsstrukturdaten dieser drei Monate verwendet. Die maßgeblichen Parameter Beta 0 bis 3 und Tau 1 und 2 können aktuell (Stand 03.03.2025) unter dem folgenden Link der deutschen Bundesbank abgerufen werden: Link zur Bundesbank (Börsennotierte Bundeswertpapiere, Tageswerte).

Die Zinsstrukturdaten wurden erstmalig für den 07.08.1997 veröffentlicht. Die folgende Grafik beinhaltet die Basiszinssätze seit dem 01.01.1998. Aus der Grafik wird der erhebliche Rückgang des Basiszinssatzes bis auf den Tiefstwert von -0,20% und nunmehr der schnelle Anstieg durch die Zinswende deutlich.

Basiszinssätze seit 1998

Der sinkende Basiszinssatz bewirkte bei einem unveränderten Risikozuschlag ein Absinken des Kapitalisierungszinssatzes und damit einen Anstieg des Unternehmenswertes. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Bandbreite für die Marktrisikoprämie in mehreren Schritten (ab dem 10.01.2012, 19.09.2012, 22.10.2019) angehoben, wodurch der Effekt aus dem sinkenden Basiszinssatz etwas kompensiert wurde.

Die nachfolgende Tabelle enthält die jeweils zum 01. des Monats berechneten Basiszinssätze. Diese Zinssätze können für sämtliche Bewertungsstichtage im jeweiligen Monat herangezogen werden. Alternativ kann durch die Veröffentlichung von Tageswerten durch die Bundesbank auch eine Berechnung bis zum jeweiligen Bewertungsstichtag vorgenommen werden. Eine Gewähr wird für die dargestellten Zinssätze nicht übernommen.

Stichtag Für Monat 2025 2024
01.01. Januar 2,50% 2,75%
01.02. Februar 2,50% 2,50%
01.03. März 2,50% 2,50%
01.04. April 2,75% 2,50%
01.05. Mai 2,50%
01.06. Juni 2,50%
01.07. Juli 2,50%
01.08. August 2,50%
01.09. September 2,50%
01.10. Oktober 2,50%
01.11. November 2,50%
01.12. Dezember 2,50%


Stichtag Für Monat 2023 2022 2021 2020
01.01. Januar 2,00% 0,10% -0,20% 0,20%
01.02. Februar 2,00% 0,10% -0,20% 0,20%
01.03. März 2,00% 0,20% -0,10% 0,20%
01.04. April 2,25% 0,40% 0,10% 0,10%
01.05. Mai 2,25% 0,60% 0,20% 0,00%
01.06. Juni 2,50% 0,80% 0,30% -0,10%
01.07. Juli 2,50% 1,25% 0,30% 0,00%
01.08. August 2,50% 1,50% 0,30% 0,00%
01.09. September 2,50% 1,50% 0,10% 0,00%
01.10. Oktober 2,50% 1,50% 0,10% 0,00%
01.11. November 2,75% 1,75% 0,10% -0,10%
01.12. Dezember 2,75% 2,00% 0,10% -0,10%


Stichtag Für Monat 2019 2018 2017 2016
01.01. Januar 1,00% 1,25% 1,00% 1,50%
01.02. Februar 1,00% 1,25% 1,00% 1,50%
01.03. März 0,90% 1,25% 1,25% 1,25%
01.04. April 0,80% 1,25% 1,25% 1,00%
01.05. Mai 0,80% 1,25% 1,25% 1,00%
01.06. Juni 0,70% 1,25% 1,25% 1,00%
01.07. Juli 0,60% 1,25% 1,25% 1,00%
01.08. August 0,50% 1,25% 1,25% 0,70%
01.09. September 0,20% 1,25% 1,25% 0,60%
01.10. Oktober 0,10% 1,00% 1,25% 0,50%
01.11. November 0,00% 1,25% 1,25% 0,60%
01.12. Dezember 0,10% 1,25% 1,25% 0,80%


Stichtag Für Monat 2015 2014 2013 2012
01.01. Januar 1,75% 2,75% 2,25% 2,75%
01.02. Februar 1,50% 2,75% 2,25% 2,75%
01.03. März 1,25% 2,75% 2,50% 2,50%
01.04. April 1,00% 2,50% 2,50% 2,50%
01.05. Mai 0,75% 2,50% 2,25% 2,50%
01.06. Juni 1,00% 2,50% 2,25% 2,50%
01.07. Juli 1,25% 2,50% 2,25% 2,25%
01.08. August 1,50% 2,25% 2,50% 2,25%
01.09. September 1,50% 2,25% 2,50% 2,25%
01.10. Oktober 1,50% 2,00% 2,50% 2,25%
01.11. November 1,50% 2,00% 2,75% 2,50%
01.12. Dezember 1,50% 2,00% 2,75% 2,50%


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