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Steuerliche Unternehmensbewertung

Ermittlung des durchschnittlichen Jahresertrages

Die Ermittlung des steuerlichen Jahresertrages erfolgt vergangenheitsbezogen. Es werden die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Jahr des Bewertungsstichtages herangezogen. Soweit das Jahr des Bewertungsstichtages bedeutsam ist, ersetzt dieses Jahr das drittletzte Jahr. Abweichungen von den drei Jahren in Form einer Verkürzung der Zahl der Jahre werden bei neu gegründeten Unternehmen und bei Unternehmen mit einer nachhaltigen Veränderung der Struktur vorgenommen.

Ermittlung des Jahresertrages 2022 2023 2024
Steuerlicher Gewinn 145.000 156.600 164.400
Effekte Investitionsabzugsbeträge, -zulagen (+/-) -1.100 -1.400 -1.600
Sonder- und erhöhte Afa (+) 1.000 2.000 1.000
Afa Geschäfts-, Firmenwert + ähnliches (+) 3.000 3.000 3.000
Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen (+) 500 400 900
Auflösung steuerfreier Rücklagen, Teilwertzuschreibungen (-) -1.300 -1.400 -1.600
außerordentliche Erträge (-), Aufwendungen (+) -4.000 5.500 -1.800
Veräußerungsgewinne (-), -verluste (+) -2.000 0 4.000
Übernommene Beteiligungsverluste (+) 600 420 310
Erträge (-), Aufwendungen nicht betriebsnotwendiges Vermögen (+) -1.100 -1.400 -1.200
Erträge aus Beteiligungsbesitz, eingelegte Wirtschaftsgüter(-) -200 -400 -500
Unternehmerlohn (-) -60.000 -61.200 -62.400
Erträge (-), Aufwendungen Ertragsteuern (+) 15.000 17.000 19.000
Verdeckte Gewinnausschüttungen, Einlagen (+/-) 700 800 500
Betriebsergebnis 96.100 119.920 124.010
Ertragsteueraufwand 30%, bei positivem Betriebsergebnis -28.830 -35.976 -37.203
Jahresertrag 67.270 83.944 86.807
Durchschnitt Jahreserträge 79.340

Nicht einbezogen in die Ermittlung der Jahreserträge werden die steuerlichen Ergänzungsbilanzen und die Sonderbilanzen.
Zinssätze
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