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Unternehmensbewertung

Kapitalisierung der finanziellen Überschüsse

Die finanziellen Überschüsse werden beim Ertragswertverfahren durch das Aufstellen von Plangewinn- und -verlustrechnungen ermittelt. Zur Bestimmung des Unternehmenswertes in Form des Ertragswertes (Barwertes) dieser Überschüsse werden Abzinsungen mit den periodenindividuellen Kapitalisierungs­zinssätzen auf den Bewertungsstichtag vorgenommen.

Ausgangspunkt für die Aufstellung der Planungsrechnungen ist der letzte Jahresabschluss vor dem Bewertungsstichtag. Die finanziellen Überschüsse werden bei einem Stichtag dieses Jahresabschlusses zum Jahresende 2020 (31.12.) und einem Bewertungsstichtag 01.01.2021 für die Jahre 2021 ff geplant und anschließend auf den 01.01.2021 abgezinst. Grundsätzlich wird von einer Endfälligkeit der Überschüsse ausgegangen, so dass der ausschüttbare Gewinn erst zum Ende des Wirtschaftsjahres (31.12.) verfügbar und als finanzieller Überschuss für ein volles Jahr auf den 01.01. abzuzinsen ist.

In vielen Fällen ist der Bewertungsstichtag nicht identisch mit dem Jahresanfang bzw. dem Ende des Wirtschaftsjahres. Da die Planungsrechnungen ausgehend vom letzten Jahresabschlussstichtag aufgestellt werden, wird dann eine Abzinsung auf den 01.01. und anschließend eine Aufzinsung vom 01.01. auf den Bewertungsstichtag vorgenommen.

Das folgende Beispiel zeigt die Vorgehensweise bei einem Bewertungsstichtag 01.01.2021. Die erwarteten (geplanten) finanziellen Überschüsse weisen für die Jahre 2021 bis 2024 Werte von 1.000, 800, 600 und 1.200 aus. Die Lebensdauer des Unternehmens wird als begrenzt mit einer verbleibenden Zeitspanne von vier Jahren erachtet. Der Kapitalisierungszinssatz beträgt 10%.

Der Überschuss des Jahres 2021 von 1.000 wird vom 31.12.2021 auf den 01.01.2021 abgezinst. Mathematisch errechnet sich der Barwert für diesen finanziellen Überschuss somit 1.000/1,10=909,09. Der finanzielle Überschuss des Jahres 2022 ist vom 31.12.2022 auf den 01.01.2021 abzuzinsen und beträgt 800/(1,10*1,10)=661,16. Für das Jahr 2023 wird 600/1,10^3 und für das Jahr 2024 wird 1.200/1,1^4 gerechnet. Die Summe der vier Barwerte (909+661+451+820)=2.841 stellt den Ertragswert dar.

Kapitalisierung begrenzt Barwert 2021 2022 2023 2024 Endwert
Finanzieller Überschuss 1.000 800 600 1.200
Barwert Überschuss aus 2021 909
Wiederanlage Überschuss aus 2021 100 110 121 1.331
Barwert Überschuss aus 2022 661
Wiederanlage Überschuss aus 2022 80 88 968
Barwert Überschuss aus 2023 451
Wiederanlage Überschuss aus 2023 60 660
Barwert Überschuss aus 2024 820
Wiederanlage Überschuss aus 2024 1.200
Summe 2.841 4.159

Der Inhaber des Unternehmens kann somit am 31.12.2021 einen finanziellen Überschuss von 1.000 entnehmen. Diesen legt er annahmegemäß in Höhe des Kapitalisierungszinssatzes an und verfügt am 31.12.2022 über 1.100 (1.000+"Zins"100). Zum 31.12.2023 wächst der Betrag auf 1.210 (1.100+121). Am 31.12.2024 ist der finanzielle Überschuss auf 1.331 gewachsen. Die gleiche Anlage erfolgt auch mit den weiteren finanziellen Überschüssen, die aber erst in den Folgejahren verfügbar sind. Durch die Anlage aller finanziellen Überschüsse entsteht ein Endwert zum 31.12.2024 von 4.159.

Die Anlage eines am 01.01.2021 verfügbaren Vermögens von 2.841 mit einem Zinssatz von 10% führt bei der Wiederanlage der jährlich erhaltenen Zinsen zu einem Endwert am 31.12.2024 von 4.159 (2.841*1,10^4). Der Vermögensinhaber erzielt eine jährliche Rendite von 10%. Gleiches gilt auch für einen Erwerber eines Unternehmens,der am 01.01.2021 einen Kaufpreis für das Unternehmen von 2.841 entrichten muss und mit finanziellen Überschüssen von 1.000, 800, 600 und 1.200 und mit einer Wiederanlage in Höhe des Kapitalisierungszinssatzes von 10% rechnet, soweit die geplanten finanziellen Überschüsse auch tatsächlich entstehen.

Die geplanten zukünftigen finanziellen Überschüsse aus einem Unternehmen sind in der Regel unsicher. Der Erwerber fordert einen Risikozuschlag, der im Kapitalisierungszinssatz (hier nicht gesondert ausgewiesen) enthalten ist. Würde dieser geringer als im Beispiel ausfallen, wäre der Kapitalisierungszinssatz niedriger und der Barwert zum 01.01.2021 höher. Das Unternehmen hätte zum 01.01.2021 somit einen höheren Wert.

Bei Unternehmensbewertungen wird grundsätzlich von einer unendlichen Lebensdauer des Unternehmens ausgegangen. Die Planungsrechnungen beinhalten meistens einen Detailplanungszeitraum und den anschließenden Zeitraum bis unendlich. Würde im vorliegenden Fall ab dem Jahr 2024 von einem einheitlichen finanziellen Überschuss von 1.200 ausgegangen, so blieben die Barwertberechnungen für die finanziellen Überschüsse der Jahre 2021 bis 2023 unverändert. Im Gegensatz zum obigen Beispiel mit einer begrenzten Lebensdauer sind nunmehr aber die jährlichen finanziellen Überschüsse aller Jahre ab 2024 bis unendlich abzuzinsen.

Der Zeitraum bis unendlich (hier Jahre 2024 ff) geht von einem Gleichgewichtszustand des Unternehmens aus, in dem die Bilanzpositionen und finanziellen Überschüsse nur noch mit einer bestimmten Rate wachsen. Mathematisch wird dieser Zeitraum bei einer Wachstumsrate von 0% durch die Division des für diesen Zeitraum ermittelten einheitlichen finanziellen Überschusses (hier 1.200) durch den Kapitalisierungszinssatz abgebildet. Es errechnet sich ein Wert von 12.000 (1.200/0,10).

Der unendliche Zeitraum beginnt am 01.01.2024 und der Wert von 12.000 stellt den Wert der finanziellen Überschüsse ab 2024 zu diesem Zeitpunkt dar. Für die Ermittlung des Barwertes zum 01.01.2021 ist eine weitere Abzinsung um drei Jahre (12.000/1,10^3) erforderlich. Der Barwert beträgt 9.016 und der Ertragswert 11.037. Das Gewicht des Zeitraums der ewigen Rente ist abhängig von der Höhe des einheitlichen finanziellen Überschusses und der Höhe des Kapitalisierungszinssatzes (soweit keine periodenindividuellen Zinssätze aufgrund einer Verschuldung des Unternehmens heranzuziehen sind).

Kapitalisierung unbegrenzt Barwert 2021 2022 2023 2024 ff
Finanzieller Überschuss 1.000 800 600 1.200
Barwert Überschuss aus 2021 909
Barwert Überschuss aus 2022 661
Barwert Überschuss aus 2023 451
Barwert Überschuss aus 2024 ff 9.016
Summe 11.037

Bei einer Wachstumsrate von z.B. 1% der finanziellen Überschüsse bis unendlich wird eine Verminderung des Kapitalisierungszinssatzes um die Höhe der Wachstumsrate (Wachstumsabschlag) vorgenommen. Anstelle von 1.200/0,10=12.000 wird dann mit 1.200/(0,10-0,01)=13.333 gerechnet.

Planungswerte
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