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Unterhalt
Gerichte, Rechtsanwälte, Unternehmer

Unterhaltsrechtliche Unternehmensbewertung

Haus
Neben dem Unterhaltsanspruch entsteht bei Ehescheidungen häufig auch ein Anspruch auf den Zugewinnausgleich. Dieser berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag des Vermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) und dem Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen).

Befindet sich im Anfangs- und/oder Endvermögen ein Unternehmen bzw. ein Unternehmensanteil, so ist dieser zu bewerten. Bei abweichenden Wertvorstellungen der Parteien wird meistens ein Sachverständigen­gutachten in Auftrag gegeben. Dieses beinhaltet als Ergebnis den übergeleiteten Unternehmenswert. (Weiter)

Unterhalt

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Unterhaltsrechtliches Einkommen

Ehepaar
Ein Unterhaltsanspruch kann aus den drei Grundverhält­nissen Ehe, Verwandtschaft und gemeinsamer Elternschaft entstehen. Die Berechnung des Unterhaltsan­spruches erfolgt für die einzelnen Unterhaltsrechts­verhältnisse auf der Basis des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens.

Gerade bei Selbständigen, Gesellschafter-Geschäftsführern, Nur-Gesellschaftern, Anteilseignern und Unterhaltsverpflichteten mit umfangreichen vermietetem Grundbesitz lässt sich das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nur durch umfangreichere Berechnungen ermitteln. Derartige Berechnungen bzw. Gutachten erstellen wir für die Gerichte und auch für außergerichtliche Einigungen für die Parteien.
Unterhalt
Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens

Vorgehensweise beim Sachverständigengutachten

Die Gutachten beinhalten die Einkommensermittlung als Bemessungsgrundlage für die Leistungsfähigkeit und ggf. den Bedarf für die Ansprüche auf Ehegattenunterhalt (Trennungs-, nachehelicher Unterhalt), Unterhalt der Kindsmutter, Kindesunterhalt bei Unternehmern, Gesellschaftern (-Geschäftsführern) von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Vermietern.

Die Ermittlung der unterhalts­rechtlichen Einkünfte erfolgt für alle Einkunftsarten (Erwerbsein­künfte, Vermögenseinkünfte, Erwerbsersatzeinkünfte und sonstige Einkünfte. (Weiter)

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