Unternehmenssanierung
Gerichte, Unternehmen, Gesellschafter, Banken, Betriebsräte
Beurteilung von Sanierungskonzepten
Unternehmen werden in Krisensituationen mit neuen Sachverhalten konfrontiert. Die Rechtsprechung
zum Insolvenzrecht erfordert eine fortlaufende Prüfung über die mögliche Entstehung
einer Zahlungsunfähigkeit und/oder einer Überschuldung. Bei einer Fremdfinanzierung über
Bankenkredite werden die Kreditinstitute aktiv und verlangen neue Kreditsicherheiten oder eine
Sanierungsprüfung nebst einer Fortbestehensprognose. Die Zuführung von Eigenkapital durch
Unternehmenseigner oder andere Kapitalgeber oder die Aufnahme neuer Kredite bedingen eine Prüfung
der Sanierungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.
Ausgangspunkt zur Bewältigung dieser Aufgaben und der Beseitigung der Krise ist in der Regel die Erstellung eines Sanierungskonzeptes. Dieses wird vielfach durch die Hinzuziehung von externen Beratern erarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Sanierungskonzept gibt es verschiedene Aufgabenbereiche:
1) Erstellung des Sanierungskonzeptes durch den Berater
2) Beurteilung des Sanierungskonzeptes bei einer laufenden Sanierung durch einen externen Sachverständigen nebst Erstellung einer Fortbestehensprognose
3) Nachträgliche Prüfung eines Sanierungskonzeptes bei einer gescheiterten Sanierung ( im Rahmen eines Gerichtsverfahrens)
Wir erstellen und bewerten Sanierungskonzepte für sämtliche aufgeführte Sachverhalte. Weitere Informationen zur Sanierungsberatung finden sie hier. (Weiter)
Ausgangspunkt zur Bewältigung dieser Aufgaben und der Beseitigung der Krise ist in der Regel die Erstellung eines Sanierungskonzeptes. Dieses wird vielfach durch die Hinzuziehung von externen Beratern erarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Sanierungskonzept gibt es verschiedene Aufgabenbereiche:
1) Erstellung des Sanierungskonzeptes durch den Berater
2) Beurteilung des Sanierungskonzeptes bei einer laufenden Sanierung durch einen externen Sachverständigen nebst Erstellung einer Fortbestehensprognose
3) Nachträgliche Prüfung eines Sanierungskonzeptes bei einer gescheiterten Sanierung ( im Rahmen eines Gerichtsverfahrens)
Wir erstellen und bewerten Sanierungskonzepte für sämtliche aufgeführte Sachverhalte. Weitere Informationen zur Sanierungsberatung finden sie hier. (Weiter)