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Unternehmenssanierung

Gerichte, Unternehmen, Gesellschafter, Banken, Betriebsräte

Beurteilung von Sanierungskonzepten

Lupe auf Bilanzzahlen
Unternehmen werden in Krisensituationen mit neuen Sachverhalten konfrontiert. Die Rechtsprechung zum Insolvenzrecht erfordert eine fortlaufende Prüfung über die mögliche Entstehung einer Zahlungsunfähigkeit und/oder einer Überschuldung. Bei einer Fremdfinanzierung über Bankenkredite werden die Kreditinstitute aktiv und verlangen neue Kreditsicherheiten oder eine Sanierungsprüfung nebst einer Fortbestehensprognose. Die Zuführung von Eigenkapital durch Unternehmenseigner oder andere Kapitalgeber oder die Aufnahme neuer Kredite bedingen eine Prüfung der Sanierungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.

Ausgangspunkt zur Bewältigung dieser Aufgaben und der Beseitigung der Krise ist in der Regel die Erstellung eines Sanierungskonzeptes. Dieses wird vielfach durch die Hinzuziehung von externen Beratern erarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Sanierungskonzept gibt es verschiedene Aufgabenbereiche:

1) Erstellung des Sanierungskonzeptes durch den Berater

2) Beurteilung des Sanierungskonzeptes bei einer laufenden Sanierung durch einen externen Sachverständigen nebst Erstellung einer Fortbestehensprognose

3) Nachträgliche Prüfung eines Sanierungskonzeptes bei einer gescheiterten Sanierung ( im Rahmen eines Gerichtsverfahrens)

Wir erstellen und bewerten Sanierungskonzepte für sämtliche aufgeführte Sachverhalte. Weitere Informationen zur Sanierungsberatung finden sie hier. (Weiter)

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