Bilanzüberprüfung
Gerichte, Unternehmen, Gesellschafter, Anteilseigner
Buchführung und Bilanzierung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses fällt in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Vertreter
eines Unternehmens. Die Interessen der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter bzw.
Anteilseigner oder der Gesellschafter untereinander am Inhalt des Jahresabschlusses sind
nicht in jedem Fall identisch. Das Handelsgesetzbuch bietet bei einigen Jahresabschlusspositionen
Bilanzierungsspielraum, der je nach Interessenlage ausgenutzt werden kann.
In der Funktion als unabhängiger Sachverständiger für das Gericht oder im Auftrag einer Partei prüfen wir die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses. Neben der vollständigen Durchsicht können wir uns auch Teilbereiche ansehen oder spezielle Beratungen zu einzelnen Bilanzpositionen vornehmen:
- Darstellung möglicher Bilanzierungsspielräume
- Aufzeigen von Auswirkungen auf die Gewinnverteilung
- Aufdeckung von Bilanzfälschungen und Bilanzverschleierungen
- Aufbereitung der Buchführung
Die Anlässe für die Inanspruchnahme unserer Leistungen können z.B. Unstimmigkeiten beim vorgelegten Jahresabschluss, Untersuchungen vor oder nach dem Kauf eines Unternehmens oder Gerichtsprozesse sein.
In der Funktion als unabhängiger Sachverständiger für das Gericht oder im Auftrag einer Partei prüfen wir die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses. Neben der vollständigen Durchsicht können wir uns auch Teilbereiche ansehen oder spezielle Beratungen zu einzelnen Bilanzpositionen vornehmen:
- Darstellung möglicher Bilanzierungsspielräume
- Aufzeigen von Auswirkungen auf die Gewinnverteilung
- Aufdeckung von Bilanzfälschungen und Bilanzverschleierungen
- Aufbereitung der Buchführung
Die Anlässe für die Inanspruchnahme unserer Leistungen können z.B. Unstimmigkeiten beim vorgelegten Jahresabschluss, Untersuchungen vor oder nach dem Kauf eines Unternehmens oder Gerichtsprozesse sein.