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Sonderuntersuchungen

Lupe auf Bilanzzahlen

Wirtschaftskriminalität

Die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen beinhaltet als negative Begleiterscheinung die Entstehung von wirtschaftskriminellen Handlungen. Der Schaden durch diese Handlungen lag in den Jahren 2006 bis 2013 in einer Bandbreite zwischen 3 bis 5 Mrd. Euro in Deutschland. Für das Jahr 2013 hat das Bundeskriminalamt eine Schadenssumme von 3,8 Mrd. Euro ermittelt. Neben den bekannt gewordenen Fällen geht man aber noch von einer hohen Zahl nicht entdeckter Handlungen aus.

Eine einheitliche Definition von Wirtschaftskriminalität ist angesichts der Vielzahl der Ausprägungen nicht möglich. Die Polizei zieht zur Einordnung den § 74c Gerichtsverfassungsgesetz heran, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten für Straftaten aufführt. Demzufolge sind Insolvenzdelikte, Anlagedelikte, Finanzierungsdelikte, Arbeitsdelikte, Wettbewerbsdelikte und Gesundheitsdelikte der Wirtschaftskriminalitä zuzuordnen.

Durch die langjährige Tätigkeit für die Staatsanwaltschaften verfügt unsere Kanzlei über umfangreiche Erfahrungen mit verschiedenen Arten der Wirtschaftskriminalität und erhält regelmäßig Einblick in die Vorgehensweise der Täter. Insbesondere Handlungen im Zusammenhang mit der Insolvenzverschleppung werden regelmäßig untersucht und begutachtet.

Unsere Leistungen

Für Unternehmen und andere geschädigte Personen bieten wir die Überprüfung von verdächtigen Sachverhalten und die Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Handlungen insbesondere in den folgenden Bereichen:

Bilanzfälschungen
Die Manipulation von Jahresabschlüssen zur Darstellung einer besseren Vermögens- und Ertragslage erfolgt unter anderem durch die Einbuchung nicht existenter Ausgangsrechnungen, unterlassene Verbuchungen von Eingangsrechnungen, dem Ansatz fiktiver Vorräte oder deren Überbewertung. Neben der Aufdeckung dieser Sachverhalte arbeiten wir auch mangelhafte Buchführungen auf.

Unterschlagungsprüfung
Prüfung des Zahlungsverkehrs, Warenverkehrs und sonstiger Abrechnungen auf Unregelmäßigkeiten.

Betrug/Untreue

Aufdeckung schwarzer Kassen, Rechnungs- und Beschaffungsbetrug, Entwendung von Vermögensgegenständen.

Mittelverwendung

Prüfung der Verwendung von Mitteln bei Stiftungen und Vereinen.

Kapitalanlage- und Anlagebetrug
Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Anlagemodellen und der Verwendung von eingeworbenen Mitteln.

Beteiligungsbetrug
Prüfung von Beteiligungsangeboten zweifelhafter Firmen.

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