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Wirtschaftsdelikte
Durchgestrichene Bilanzzahl

Buchführungs- und Bilanzdelikte
Viele Wirtschaftsdelikte stehen im Zusammenhang mit der Buchführung und dem Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung). Durch die Manipulation der Bücher wird eine deliktische Handlung verschleiert oder es wird unrichtig verbucht und bilanziert, um einen nicht gerechtfertigten Vorteil zu erlangen. Dazu gehören z.B. die Einbuchung nicht existenter Umsatzerlöse zur Verschleierung von Verlusten, unterlassene Verbuchungen von Aufwendungen, der Ansatz fiktiver Vorräte oder deren Überbewertung.

Diese Vorgänge können strafrechtlichen Tatbestände wie Untreue, Betrug, Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Insolvenz- und Bankrottdelikte etc. darstellen.

Die Aufdeckung der Manipulationen ist meistens nur durch eine Durchsicht der Buchführungskonten und der Jahresabschlüsse möglich. Im Rahmen der Tätigkeiten für Staatsanwaltschaften hat die Kanzlei Meermeier einige größere Manipulationsfälle bearbeitet. Dabei wurden unter anderem auch komplexe Fälschungen von Vorratsbeständen aufgedeckt.

Untreue- und Betrugsdelikte
Neben den Delikten im Zusammenhang mit dem Rechnungswesen bearbeiten wir auch Fälle des Kapitalanlagebetruges wie die Feststellung der fehlenden Wirtschaftlichkeit von Anlagemodellen und der Zweckentfremdung von Mitteln. Auch die Prüfung von Kreditbetrug und Betrugshandlungen im Zusammenhang mit Verkäufen von Unternehmen gehören zu unserem Tätigkeitsbereich.

Aufgrund der Vielfältigkeit der Delikte ist eine genaue Abgrenzung unseres Tätigkeitsbereiches nicht möglich. Bitte sprechen Sie uns bei anders strukturierten Sachverhalten kurz an.

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