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Insolvenzen

Staatsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Gerichte

Feststellung der Insolvenzreife

Stapel von Ordnern
Die nachträgliche Feststellung des Zeitpunktes der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und/oder der Überschuldung von insolventen Unternehmen erfordert eine Durchsicht der Jahresabschlüsse, Buchführungskonten, der Buchführungsbelege, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Vertragsunterlagen, Kalkulationen, Inventuren und weiterer Belege.

Für Zwecke der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften, der Geltendmachung von Ansprüchen durch Insolvenzverwalter und im Rahmen von Gerichtsverfahren zur zivilrechtlichen Klärung von Ansprüchen von Gläubigern sichten und werten wir diese Unterlagen aus und erstellen Gutachten zur Feststellung der Insolvenzzeitpunkte.

Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nehmen wir auf Wunsch an der Beschlagnahmung zur Filterung der relevanten Unterlagen teil bzw. nehmen Kontakt mit den Insolvenzverwaltern zur Heranschaffung der Unterlagen auf. Die Auswertung umfasst neben einer retrograden Prüfung der Insolvenzantragspflicht mit der Bestimmung des Zeitpunktes auch die Aufdeckung weiterer im Zusammenhang mit einer Insolvenzverschleppung stehenden Delikte. Die Rechtsprechung des BGH sowie die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer werden bei der Ausarbeitung beachtet.

Bei der Feststellung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und/oder einer Überschuldung zeigen wir die damaligen Verhältnisses und damit die Kenntnis (bzw. die vorauszusetzende) der Geschäftsführung und anderer handelnder Personen auf oder gleichen die aufgestellten Planungsunterlagen mit den ermittelten Werten ab.

Durch die langjährige Erfahrung (seit 2000) im Bereich der Prüfung der Insolvenzdelikte können wir einschätzen, wie "gerichtsfest" die gewonnenen Erkenntnisse sind und teilen bei rechtlich oder betriebswirtschaftlich nicht eindeutigen Sachverhalten dies rechtzeitig dem Auftraggeber mit.

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