Überschriftsgrafik meermeier.de

Unterhalt

Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens

Vorgehensweise beim Sachverständigengutachten

Die Gutachten beinhalten die Einkommensermittlung als Bemessungsgrundlage für die Leistungsfähigkeit und ggf. den Bedarf für die Ansprüche auf Ehegattenunterhalt (Trennungs-, nachehelicher Unterhalt), Unterhalt der Kindsmutter, Kindesunterhalt bei Unternehmern, Gesellschaftern (-Geschäftsführern) von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Vermietern.

Die Ermittlung der unterhalts­rechtlichen Einkünfte erfolgt für alle Einkunftsarten (Erwerbsein­künfte, Vermögenseinkünfte, Erwerbsersatz­einkünfte und sonstige Einkünfte).

Auf der Grundlage der handels- bzw. steuerrechtlichen Jahres­abschlüsse bzw. Gewinnermitt­lungen wird eine Korrektur der steuerlichen Ergebnisse anhand von unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten (Rechtsprechung und betriebswirtschaftliche Anpassungen) vorgenommen. Die ermittelten bereinigten Bruttoein­künfte werden anschließend um die fiktive Einkommensteuer und ggf. die fiktive Gewerbesteuer sowie die zusammengestellten Vorsorgeaufwendungen und die abzugsfähigen Schulden vermindert.

Die Gutachten beinhalten daher im Ergebnis das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen.

Je nach Sachverhalt kann ergänzend auf richterlichen Hinweis auch eine Durchsicht der Buchführung nebst Belege zur Überprüfung der betrieblichen Veranlassung von betrieblich gebuchten Ausgaben und zur Aufdeckung von einkommens­mindernden Gestaltungen vorgenommen werden.

Nach oben!