Unterhalt
Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens
Vorgehensweise beim Sachverständigengutachten
Die Gutachten beinhalten die Einkommensermittlung als Bemessungsgrundlage für die Leistungsfähigkeit und ggf. den Bedarf
für die Ansprüche auf Ehegattenunterhalt (Trennungs-, nachehelicher Unterhalt), Unterhalt der Kindsmutter,
Kindesunterhalt bei Unternehmern, Gesellschaftern (-Geschäftsführern) von Personen- oder Kapitalgesellschaften,
Vermietern.
Die Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Einkünfte erfolgt für alle Einkunftsarten (Erwerbseinkünfte, Vermögenseinkünfte, Erwerbsersatzeinkünfte und sonstige Einkünfte).
Auf der Grundlage der handels- bzw. steuerrechtlichen Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen wird eine Korrektur der steuerlichen Ergebnisse anhand von unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten (Rechtsprechung und betriebswirtschaftliche Anpassungen) vorgenommen. Die ermittelten bereinigten Bruttoeinkünfte werden anschließend um die fiktive Einkommensteuer und ggf. die fiktive Gewerbesteuer sowie die zusammengestellten Vorsorgeaufwendungen und die abzugsfähigen Schulden vermindert.
Die Gutachten beinhalten daher im Ergebnis das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen.
Je nach Sachverhalt kann ergänzend auf richterlichen Hinweis auch eine Durchsicht der Buchführung nebst Belege zur Überprüfung der betrieblichen Veranlassung von betrieblich gebuchten Ausgaben und zur Aufdeckung von einkommensmindernden Gestaltungen vorgenommen werden.
Die Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Einkünfte erfolgt für alle Einkunftsarten (Erwerbseinkünfte, Vermögenseinkünfte, Erwerbsersatzeinkünfte und sonstige Einkünfte).
Auf der Grundlage der handels- bzw. steuerrechtlichen Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen wird eine Korrektur der steuerlichen Ergebnisse anhand von unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten (Rechtsprechung und betriebswirtschaftliche Anpassungen) vorgenommen. Die ermittelten bereinigten Bruttoeinkünfte werden anschließend um die fiktive Einkommensteuer und ggf. die fiktive Gewerbesteuer sowie die zusammengestellten Vorsorgeaufwendungen und die abzugsfähigen Schulden vermindert.
Die Gutachten beinhalten daher im Ergebnis das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen.
Je nach Sachverhalt kann ergänzend auf richterlichen Hinweis auch eine Durchsicht der Buchführung nebst Belege zur Überprüfung der betrieblichen Veranlassung von betrieblich gebuchten Ausgaben und zur Aufdeckung von einkommensmindernden Gestaltungen vorgenommen werden.