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BGH-Urteil vom 16.04.2015, IX ZR 6/14

Bitte um eine Raten­zahlungsvereinbarung

Grafik eines Paragraphen

Keine Zahlungsunfähigkeit ohne zusätzliche Erklärung


Die Bitte des Schuldners um den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung stellt kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder eine Zahlungsunfähigkeit dar, soweit sie im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs erfolgt. Der BGH begründet dies mit der Möglichkeit einer Zinseinsparung oder der Vermeidung von Kosten für eine Darlehensaufnahme, die die Ursache für die Bitte sein können.

Wird die Bitte hingegen mit einer Erklärung über die nicht vorhandene Zahlungsfähigkeit verbunden, so liegt ein Indiz für eine Zahlungseinstellung vor.

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