BGH-Urteil vom 05.12.2013, IX ZR 93/11
Fälligkeiten bei drohender Zahlungsunfähigkeit
Einbeziehung bei unsicherer Fälligkeit
Bei der Prüfung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist aufgrund des längeren Betrachtungszeitraums eine Prognose erforderlich. Diese muss sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen bis zur Fälligkeit aller bestehenden Verbindlichkeiten enthalten. Eine Prognose beinhaltet sowohl bei den Einzahlungen wie auch bei den fällig werdenden Verbindlichkeiten Unsicherheiten über die Zeitpunkte der Zahlungen.Die Einbeziehung der Rückzahlung eines Darlehens in die Prognose ist laut BGH nicht nur bei einer bereits erfolgten Kündigung mit einem zukünftigen Fälligkeitstermin erforderlich, sondern auch bei einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit über die zu erwartende Fälligstellung im Prognosezeitraum.
Anmerkung:
In seinem Leitsatz verwendet der BGH den Begriff "Zahlungspflichten", so dass diese Rechtsprechung auch auf andere Verpflichtungen mit unsicherer Fälligkeit anzuwenden ist.