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Unternehmensbewertung

Das Ertragswertverfahren

Inflations- und Wachstumsabschlag

Die Kapitalisierungsgrößen werden für die ersten Jahre im Detail geplant (Detailplanungszeitraum). Bei einer in der Regel unterstellten unendlichen Lebensdauer eines Unternehmens müssen auch die Kapitalisierungsgrößen bis unendlich erfasst werden. Dazu wird nach dem letzten Jahr des Detailplanungszeitraums ein weiterer Zeitraum bis unendlich gebildet und eine einzige Kapitalisierungsgröße ermittelt. Das Unternehmen befindet sich in diesem Zeitraum in einem sogenannten "eingeschwungenen Zustand".

In diesem Zeitraum wächst die Kapitalisierungsgröße nur noch mit einem einheitlichen Wert. Häufig wird ein Wachstumswert von 1% angesetzt. Anstelle des Ansatzes von 125.000 für 2022, 125.000 * (1+1%) für 2023, 125.000 * (1+1%)*(1+1%) für 2024 etc. und der Abzinsung mit dem Kapitalisierungszinssatz für diesen Zeitraum von 7,617% wird finanzmathematisch der Kapitalisierungszinssatz um 1% vermindert und der Betrag von 125.000 durch den Kapitalisierungszinssatz geteilt (125.000/(0,07617-0,01)=1.889.074) (Zinssatz siehe Link) und dieser Wert (Ewige Rente bzw. Terminal Value) auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

Das unterstellte Wachstum der finanziellen Überschüsse muss sich nicht auf Preissteigerungen begrenzen. Auch ein längeres Wachstum durch steigende Absätze von Produkten ist möglich. Der Wachstumsabschlag kann dann über der Inflationsrate liegen. In diesem Fall ist möglicherweise aber eine zusätzliche Phase vor der ewigen Rente einzufügen, da Unternehmen selten längerfristig stärker als der Markt wachsen.

Bewertungsbeispiel

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