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Unternehmensbewertung

IDW Standard S1

Das Ertragswertverfahren

Die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen gehört zu den traditionellen Aufgaben der Wirtschaftsprüfer. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die konzeptionellen Grundlagen für Bewertungen durch Wirtschaftsprüfer im IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) zusammengefasst. In diesem sind als gängige Verfahren das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash Flow-Verfahren aufgeführt.

Bei Unternehmensbewertungen von kleineren oder mittelständischen Unternehmen wird häufig das Ertragswertverfahren herangezogen. Dieses beinhaltet die Abzinsung der zukünftig entstehenden entziehbaren finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag. Die finanziellen Überschüsse werden durch die Aufstellung von Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen ermittelt. Zudem wird durch die Aufstellung von Planbilanzen und Kapitalbedarfsrechnungen die gesellschaftsrechtliche Ausschüttungsfähigkeit und die Finanzierbarkeit der Auskehrung der finanziellen Überschüsse überprüft.

Die Bewertung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird eine Analyse der vorangegangenen drei bis fünf Jahre vorgenommen, bei der außergewöhnliche bzw. einmalige, zukünftig nicht mehr anfallende und sonstige Vorgänge aus den Gewinn- und Verlustrechnungen bereinigt werden. Die bereinigten Werte geben einen Überblick über die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Vergangenheit und damit auch einen Anhaltspunkt über die zukünftige Entwicklung.

Aufbauend auf die Vergangenheitsanalyse werden die zukünftigen Planbilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und Kapitalbedarfsrechnungen ermittelt. Bei Unternehmen, die über Planungsrechnungen verfügen, prüft der Wirtschaftsprüfer die Plausibilität der Rechnungen. Fehlende Planungsrechnungen muss der bewertende Wirtschaftsprüfer ggf. in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen oder, wie es bei Gerichtsverfahren häufig der Fall ist, selbständig erstellen.

Die Planrechnungen erfolgen meistens für zwei Phasen. Die erste Phase enthält häufig die drei bis fünf folgenden Geschäftsjahre nach dem Bewertungsstichtag. Die Werte der ersten Phase werden für jedes Jahr einzeln ermittelt und die errechneten finanziellen Überschüsse jeweils auf den Bewertungsstichtag abgezinst.
Kalkulator
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Die zweite Phase wird die ewige Rente genannt. Diese beinhaltet die Jahre nach der ersten Phase bis unendlich. Dabei wird nur ein einziger finanzieller Überschuss herangezogen und abgezinst. Die Summe der abgezinsten finanziellen Überschüsse aus der ersten und zweiten Phase ergibt den Unternehmenswert.

Bei komplexeren Bewertungen kann es durch Nebenrechnungen zu mehr als zwei Phasen kommen. So können z.B. Lebenszyklen von Produkten enden oder ein Aufzehren von handelsrechtlichen oder steuerlichen Verlustvorträgen eine Nebenrechnung erforderlich machen.

Bewertungsbeispiel

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