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Unternehmensbewertung

Unternehmen, Anteilseigner, Gesellschafter, Erben

Anlässe für eine Bewertung

Unternehmensbewertungen haben im Wirtschaftsleben eine bedeutende Stellung eingenommen. Der tagtägliche Handel von Aktien, Fondsanteilen und anderer Wertpapiere macht eine Abschätzung der Werte erforderlich, die durch die Kapitalmarktteilnehmer und diese unterstützende Analysten erfolgt. Die Bewertungen basieren auf der Anwendung von Multiplikatoren oder ertragswertorientierten Verfahren.

Daneben gibt es gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen und andere Sachverhalte, für die detaillierte Bewertungen von Unternehmen und Unternehmensanteilen notwendig sind.

Die nachfolgenden Absätze zeigen einen Ausschnitt der verschiedenen Anlässe für eine Unternehmensbewertung. Sie können zu diesen Zwecken ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten von uns erhalten. Dieses basiert auf dem vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) erstellten Standard IDW S1 oder auf anderen von Ihnen gewünschten Bewertungsmethoden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bewertungen zum Kauf/Verkauf von Unternehmen
Bei der entgeltlichen Übertragung eines Unternehmens oder eines Anteils an einem Unternehmen wird der Verkäufer mit der Frage konfrontiert, wie viel sein Unternehmen wert ist und welchen Kaufpreis er mindestens erzielen sollte. Der Käufer sollte neben dem Wert den für ihn maximal vertretbaren Kaufpreis ermitteln.

Im Rahmen der Kaufverhandlungen werden bei einem erfolgreichen Abschluss die Vorstellungen vom Verkäufer und dem Käufer zu einem Kaufpreis zusammengeführt. Mögliche Kaufpreisklauseln können dabei Unwägbarkeiten über die zukünftige Entwicklung abdecken.

Wir beraten entweder den Verkäufer oder den Käufer eines Unternehmens oder eines Unternehmensanteils bei der Ermittlung ihres Verhandlungsspielraums zur Vermeidung unsachgemäßer Ergebnisse beim Kaufpreis. Alternativ können wir aber auch als unabhängiger Vermittler zwecks der Findung eines angemessenen Ergebnisses für beide Parteien auftreten.

Wir beraten und erstellen Unternehmensbewertungen für den
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Kauf und Verkauf von Anteilen an einer AG, GmbH, Personengesellschaft
  • Kauf, Verkauf von freiberufllichen Praxen, Kanzleien
Bewertungen für Gerichte
Für die Bestimmung des Wertes von Unternehmen und Anteilen an Unternehmen in Familiensachen, bei Sachverhalten des Erbrechts und bei Zivilrechtsverfahren benötigen die Gerichte in der Regel ein Sachverständigengutachten. In der Funktion des neutralen Gutachters erstellt Herr Meermeier seit 2003 als Wirtschaftsprüfer Sachverständigengutachten für die Amts-, Land-, und Oberlandesgerichte.

Aber auch für den Parteivortrag im Rahmen eines Rechtsstreits oder für eine außergerichtliche Auseinandersetzungen oder eine Wertüberprüfung können Sie ein Sachverständigengutachten erhalten.

Die meisten gerichtlichen Aufträge beziehen sich auf die folgenden Sachverhalte:
Bewertungen zum Steuerrecht
Steuerliche Unternehmensbewertungen können bei folgenden Sachverhalten erforderlich sein bzw. zur Vermeidung einer ungünstigen Besteuerung den Wert der Finanzverwaltung widerlegen:
  • Erbfall, Schenkung
  • Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland
  • Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft ins Ausland
  • Veräußerung einer Beteiligung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft
  • Auflösung einer Betriebsstätte durch eine ausländische Körperschaft
  • Steuerentstrickung und Steuerverstrickung von Wirtschaftsgütern
  • Entnahmen, Einlagen, Übertragungen von Beteiligungen
  • Liquidation einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligungsbesitz
  • Umwandlungsvorgänge (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Einbringung)
  • Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert; Wertaufholung
  • Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei Erwerb eines Betriebes
Bewertungen bei gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten
Der Verlust der Gesellschafterstellung, die Veränderung der Struktur des Unternehmens bei Spaltungen, Verschmelzungen und ähnlichen Sachverhalten stellen gravierende Veränderungen dar, die daher gesetzlichen Regelungen unterliegen. Im Rahmen der Bewertungen werden die Abfindungen bzw. die Umtauschverhältnisse zur Vermeidung eines ungerechtfertigten Wertverlustes ermittelt.

Zu den gesetzlich geregelten Sachverhalten zählen:
  • Abfindung bei Kündigung eines ausscheidenden Gesellschafters einer Personengesellschaft
  • Abfindung bei Einziehung der Anteile eines GmbH-Gesellschafters
  • Spaltungen, Verschmelzungen
  • Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
  • Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen
  • Anwendung von Schiedsklauseln
Sonstige Bewertungen
  • Bewertung im Rahmen einer Sanierung, Liquidation
  • Bewertung bei Sacheinlage
  • Bewertung bei Kapitalzuführungen

Bewertungsbeispiel

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