Sonderuntersuchungen

Wirtschaftskriminalität
Die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen beinhaltet als negative Begleiterscheinung
die Entstehung von wirtschaftskriminellen Handlungen. Der Schaden durch diese Handlungen lag
zusammen mit den Handlungen von den übrigen Tatverdächtigen bei den von der Polizei erfassten
Fällen in den Jahren 2020 bis 2023 in einer Bandbreite zwischen 2,68 bis 3,01 Mrd. Euro in
Deutschland. Im Vergleich zu den Fünfjahreszeiträumen 2010-2014 und 2015 bis 2019 mit
durchschnittlichen Werten von 4,2 und 3,2 Mrd.€ ist ein Rückgang zu verzeichnen (Daten
des Bundeskriminalamtes mit Verweis auf die fehlenden Daten von unmittelbar von den
Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden ohne Beteiligung der Polizei bearbeiteten Fällen).
Eine einheitliche Definition von Wirtschaftskriminalität ist angesichts der Vielzahl der Ausprägungen nicht möglich. Das Bundeskriminalamt zieht zur Einordnung den § 74c Gerichtsverfassungsgesetz heran, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten für Straftaten aufführt. Demzufolge sind Insolvenzdelikte, Anlagedelikte, Finanzierungsdelikte, Arbeitsdelikte, Wettbewerbsdelikte, Gesundheitsdelikte und qualifizierte Betrugsdelikte der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen.
Die Insolvenzdelikte und die Betrugsdelikte haben mit durchschnittlich knapp 80% den größten Anteil an den erfassten Schadenssummen.
Eine einheitliche Definition von Wirtschaftskriminalität ist angesichts der Vielzahl der Ausprägungen nicht möglich. Das Bundeskriminalamt zieht zur Einordnung den § 74c Gerichtsverfassungsgesetz heran, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten für Straftaten aufführt. Demzufolge sind Insolvenzdelikte, Anlagedelikte, Finanzierungsdelikte, Arbeitsdelikte, Wettbewerbsdelikte, Gesundheitsdelikte und qualifizierte Betrugsdelikte der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen.
Die Insolvenzdelikte und die Betrugsdelikte haben mit durchschnittlich knapp 80% den größten Anteil an den erfassten Schadenssummen.
Unsere Leistungen
Für Staatsanwaltschaften, die Gerichte, Unternehmen und andere geschädigte Personen bieten wir die Überprüfung
von verdächtigen Sachverhalten und die Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Handlungen
insbesondere in den folgenden Bereichen an:
Bilanzfälschungen
- Prüfung der Bilanzierung fiktiver Vorräte und Überbewertungen bei den Vorräten.
- Prüfung der Über- bzw. Unterbewertung anderer Bilanzpositionen.
- Prüfung der Einbuchung nicht existenter Ausgangsrechnungen.
- Prüfung der Über- bzw. Unterbewertung anderer Bilanzpositionen.
Neben der Aufdeckung dieser Sachverhalte arbeiten wir auch mangelhafte Buchführungen auf.
Unterschlagungsprüfung
Prüfung des Zahlungsverkehrs, Warenverkehrs und sonstiger Abrechnungen auf Unregelmäßigkeiten.
Betrug/Untreue
Aufdeckung schwarzer Kassen, Rechnungs- und Beschaffungsbetrug, Entwendung von Vermögensgegenständen.
Kapitalanlage- und Anlagebetrug
Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Anlagemodellen und der Verwendung von eingeworbenen Mitteln.
Bilanzfälschungen
- Prüfung der Bilanzierung fiktiver Vorräte und Überbewertungen bei den Vorräten.
- Prüfung der Über- bzw. Unterbewertung anderer Bilanzpositionen.
- Prüfung der Einbuchung nicht existenter Ausgangsrechnungen.
- Prüfung der Über- bzw. Unterbewertung anderer Bilanzpositionen.
Neben der Aufdeckung dieser Sachverhalte arbeiten wir auch mangelhafte Buchführungen auf.
Unterschlagungsprüfung
Prüfung des Zahlungsverkehrs, Warenverkehrs und sonstiger Abrechnungen auf Unregelmäßigkeiten.
Betrug/Untreue
Aufdeckung schwarzer Kassen, Rechnungs- und Beschaffungsbetrug, Entwendung von Vermögensgegenständen.
Kapitalanlage- und Anlagebetrug
Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Anlagemodellen und der Verwendung von eingeworbenen Mitteln.