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Unterhalt

Gutachten zur Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommens

Die Gutachten beinhalten die Einkommensermittlung als Bemessungsgrundlage für die Leistungsfähigkeit und ggf. den Bedarf für die Ansprüche auf Ehegattenunterhalt (Trennungs-, nachehelicher Unterhalt), Unterhalt der Kindsmutter, Kindesunterhalt bei Unternehmern, Gesellschaftern (-Geschäftsführern) von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Vermietern.

Die Ermittlung der unterhalts­rechtlichen Einkünfte erfolgt für alle Einkunftsarten (Erwerbsein­künfte, Vermögenseinkünfte, Erwerbsersatz­einkünfte und sonstige Einkünfte).

Auf der Grundlage der handels- bzw. steuerrechtlichen Jahres­abschlüsse bzw. Gewinnermitt­lungen wird eine Korrektur der steuerlichen Ergebnisse anhand von unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten (Rechtsprechung und betriebswirtschaftliche Anpassungen) vorgenommen. Die ermittelten bereinigten Bruttoein­künfte werden anschließend um die fiktive Einkommensteuer und ggf. die fiktive Gewerbesteuer sowie die zusammengestellten Vorsorgeaufwendungen und die abzugsfähigen Zahlungen für Schulden vermindert.

Die Gutachten beinhalten daher im Ergebnis das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen.

Der Begutachtungszeitraum beinhaltet bei Selbständigen häufig die Jahre vor dem Jahr der Beantragung des Unterhaltes. Es wird somit unterstellt, dass der Durchschnitt der Jahre des Begutachtungs­zeitraums die zukünftige Ertragssituation wiederspiegelt. Bei sich stark ändernden Verhältnissen muss diese Prognose ggf. aber angepasst werden.

Die Einkommensermittlung weist die folgende Struktur auf:
Ermittlung des Einkommens 2022 2023 2024
Erwerbseinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Erwerbseinkünfte aus Gewerbebetrieb
Erwerbseinkünfte aus freiberuflicher/selbständiger Arbeit
Erwerbseinkünfte aus abhängiger Tätigkeit
Vermögenseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Vermögenseinkünfte aus Kapital
Vermögenseinkünfte aus dem Wohnvorteil
Vermögenseinkünfte aus unterlassener zumutbarer Vermögensverwertung
Erwerbsersatzeinkünfte (Renten, Pensionen)
Erwerbsersatzeinkünfte (z.B. Arbeitslosen-, Krankengeld)
Sonstige Einkünfte
Unterhaltsrechtlich relevantes Bruttoeinkommen 35.000 60.000 55.000
Durchschnitt des Bruttoeinkommens 50.000
Abzüge:
Einkommensteuer - 10.000
Gewerbesteuer - 2.000
Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflegevers.) - 8.000
Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorge) - 12.000
Zahlungen für Schulden - 5.000
Unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen 23.000
Besonderheiten wie der Erwerbstätigenbonus sind zusätzlich zu berücksichtigen.

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