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Insolvenzen

Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11)

Stapel von Ordnern
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat im IDW Standard S 11 unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Insolvenzreife) aufgestellt. Neben Hinweisen zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft hinsichtlich der Krisenfrüherkennung und der Beiziehung von Berufsträgern im Falle fehlender Sachkunde im Insolvenzrecht enthält der Standard Grundlagen zur Prüfung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und/oder einer Überschuldung.

Gerichte, Staatsanwaltschaften
Die nachträgliche Feststellung des Zeitpunktes der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und/oder der Überschuldung von insolventen Unternehmen erfordert eine Durchsicht der Jahresabschlüsse, Buchführungskonten, der Buchführungsbelege, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Vertragsunterlagen, Kalkulationen, Inventuren und weiterer Belege.

Für Zwecke der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften, der Geltendmachung von Ansprüchen durch Insolvenzverwalter und im Rahmen von Gerichtsverfahren zur zivilrechtlichen Klärung von Ansprüchen von Gläubigern sichten und werten wir diese Unterlagen aus und erstellen Gutachten zur Feststellung der Insolvenzzeitpunkte.

Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nehmen wir auf Wunsch an der Beschlagnahmung zur Filterung der relevanten Unterlagen teil bzw. nehmen Kontakt mit den Insolvenzverwaltern zur Heranschaffung der Unterlagen auf. Die Auswertung umfasst neben einer retrograden Prüfung der Insolvenzantragspflicht mit der Bestimmung des Zeitpunktes auch die Aufdeckung weiterer im Zusammenhang mit einer Insolvenzverschleppung stehenden Delikte. Die Rechtsprechung des BGH sowie die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer werden bei der Ausarbeitung beachtet.

Bei der Feststellung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und/oder einer Überschuldung zeigen wir die damaligen Verhältnisses und damit die Kenntnis (bzw. die vorauszusetzende) der Geschäftsführung und anderer handelnder Personen auf oder gleichen die aufgestellten Planungsunterlagen mit den ermittelten Werten ab.

Unternehmen, Gesellschafter
Für Unternehmen erstellen wir IDW S 11 Gutachten zur Prüfung und Feststellung möglicher Insolvenzeröffnungsgründe.

Die gesetzlichen Vertreter müssen die Geschäftslage laufend beobachten und im Falle von bestandsgefährdenden Risiken unter der Beachtung der gesetzlichen Regelungen eine Prüfung hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens vornehmen. Zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken kommt der Aufrechterhaltung der kurz- und mittelfristigen Zahlungsfähigkeit eine große Bedeutung zu. Daher ist auf der Basis zeitnah erstellter handelsrechtlicher Jahresabschlüsse oder Zwischenabschlüsse eine integrierte Unternehmensplanung aufzustellen, die eine Beurteilung der Insolvenzeröffnungsgründe ermöglicht.

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